Wie oft muss man Waagen eichen?

Nur geeichte Waagen können gleichbleibende Messergebnisse liefern. Doch wie oft steht die Eichung an und was genau sagt der Gesetzgeber?

YvK

Yolanda von Klier

07.05.2020

Insights

Waagen rechtzeitig eichen lassen

Waagen sind wichtige Messinstrumente zur exakten Bestimmung der Massen von Festkörpern, Flüssigkeiten und sogar Gasen. Je nach Einsatz der Waage muss die Exaktheit der Messungen innerhalb einer vorgegebenen Toleranz gewährleistet sein. Dies ist nur mit geeichten Waagen möglich. Durch das amtliche Eichen einer Waage kann ein Unternehmer die Korrektheit seiner Messungen garantieren. Dies hat viele rechtliche, wirtschaftliche und sicherheitstechnische Vorteile. Lesen Sie in diesem Text wie oft Sie Waagen eichen lassen müssen.

Waage eichen lassen: Eichfähige Waagen

Um eine Waage auf die Korrektheit ihrer Messfähigkeit überprüfen und nachjustieren zu können, muss sie konstruktiv dafür geeignet sein. Digitale Küchenwaagen oder normale Haushaltswaagen sind beispielsweise nicht oder nur in einem sehr groben Umfang einstellbar. Um die amtliche Eichfähigkeit einer Waage herstellen zu können, muss sie passend konstruiert und in ihrer Eichfähigkeit zertifiziert sein. Das macht eichfähige Waagen um einiges teurer als normale Waagen, die für den unkritischen Gebrauch (beispielsweise Haushaltswaagen) vorgesehen sind.

Eichfähige Waagen gibt es in allen Messbereichen: Mikrogramm, Gramm, Kilogramm oder Tonnen. Eine amtliche Eichung gibt die Präzision einer Waage jedoch immer nur innerhalb einer gewissen Toleranz an. Je höher der Messbereich einer Waage ist, desto weiter wird auch die Toleranz: Die Garantie über eine Gramm genaue Messung einer tonnenschweren Masse ist daher technisch nicht umsetzbar.

Vorteile vom Einsatz von geeichten Waagen

In vielen Bereichen ist der Einsatz einer geeichten Waage gesetzlich vorgeschrieben. Typische Beispiele sind Feinwaagen in der Herstellung von kritischen Produkten wie Pharmazeutika oder Sprengstoffen. Wo immer der Einsatz von eichpflichtigen Waagen gefordert ist, wird dies auch vom Eichamt kontrolliert. Wird bei der Kontrolle eine ungeeignete Waage oder eine abgelaufene Eichung festgestellt, kann das Eichamt sogar ein Bußgeld verhängen.

Wesentlich gravierender als die Geldbuße durch das Eichamt sind aber die Folgen, die aus dem Einsatz ungeeichter Waagen entstehen können: Eine ungenaue Messung führt zwangsläufig zu Fehlern bei der Dosierung. Vor allem bei Mischprodukten, die exakt nach Rezeptur hergestellt werden müssen, haben bereits kleine Abweichungen schon große Auswirkungen. Vorgeschriebene Eichzyklen sind somit nicht nur von Gesetzes wegen einzuhalten, sondern auch sinnvoll im Hinblick auf die Qualität der Produkte.

Der Einsatz von eichfähigen Waagen ist in der Prozesstechnik daher häufig seitens der Kunden gefordert. Sie geben damit sowohl den Herstellern als auch den Abnehmern von Mischprodukten eine Garantie über die korrekte Umsetzung der gewünschten Rezepturen. Die Aktualität der Eichungen aller Mess- und Prüfmittel ist bei diesen Produkten häufig ebenfalls eine Lieferbedingung. Bei Nichtbeachten kann dies zu empfindlichen Vertragsstrafen führen. Kunden verlangen daher Nachweise darüber wie oft die Waagen zum Eichen gegeben wurden. Typische Einsätze von geeichten Waagen bei nicht-kritischen Bereichen sind folgende:

  • Plastische Baustoffe: Zement, Mörtel, Putze, Beton

  • Chemische Erzeugnisse: Farben, Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel

  • Metallerzeugung: Zuschlagsstoffe, Legierungsbestandteile, Hilfsstoffe (z.B. Borax)

Darüber hinaus ist in der gesamten Mess- und Wiegetechnik der Einsatz geeichter Waagen sinnvoll. Mit ihrer Hilfe wird garantiert, dass der Kunde tatsächlich die Produktmasse erhält, die er auch bestellt und für die er bezahlt hat. Auch hierzu kann es immer wieder passieren, dass ein Kunde einen Nachweis darüber verlangt, wie oft die Waagen zum Eichen eingereicht wurden. Dazu stellt das Eichamt auf Wunsch einen sogenannten “Eichschein” aus. Dieser ist zwar kostenpflichtig, dafür aber ein gültiges Dokument, welches genau angibt, wann die Waage geeicht wurden.

Wie oft Waagen eichen: Einflüsse auf die Wiegepräzision

Die Präzision einer Waage nimmt im Laufe der Zeit ab. Dabei ist es unerheblich, wie intensiv oder selten die Waage verwendet wird. Auch wenn nach dem letzten Eichen von Waagen, das Messgerät nicht verwendet wurde, kann sie sich zum nächsten Termin schon wieder verstellt haben. Die Ursache dafür liegt in der Konstruktion der Waagen. Es gibt zwar unterschiedliche Ansätze zur Konstruktion einer Waage (mechanisch, elektromechanisch, hydraulisch…), sie reagieren aber relativ gleich bleibend empfindlich auf die Umwelteinflüsse. Typische Einflussfaktoren, welche die Eichung von Waagen intervallmäßig erforderlich machen, sind folgende:

  • Vibrationen

  • Warm-Kalt-Wechsel

  • Eindringende Luftfeuchtigkeit

Diese Faktoren wirken sowohl auf die empfindliche Mechanik als auch auf die Elektronik der Waagen und lassen sie mit der Zeit, auch ohne Gebrauch, an Präzision verlieren. Wenn Sie die Waage aber eichen lassen, wird damit die volle Betriebsbereitschaft und Präzision innerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs über das ganze Eichintervall garantiert. Bei übermäßigem Gebrauch oder bei regelmäßigem Überschreiten der zulässigen Höchstgewichte der Waage kann sie jedoch auch innerhalb des Eichintervalls bereits an Präzision verlieren.

Bei der Frage wie oft die Waagen zu eichen sind, ist deshalb auch ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Messgerät erforderlich. Wenn eine Waage übermäßig belastet wird, sollten die Eichintervalle vorsorglich verkürzt werden, um die Messpräzision auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu halten.

Waage eichen lassen: Gesetzliche Vorgaben

Die Frage, wie oft eine Waage eichen zu lassen ist, wird in der Richtlinie 90/384/EWG und im §34 der Mess- und Eichverordnung – MessEV geregelt:

§ 1.4 90/384/EWG gibt an, dass ein “Baumuster” – also eine als “eichfähig” anerkannte Waage – zehn Jahre nach Anerkennung durch intervallmäßige Eichung betriebsbereit gehalten werden kann. Eine Verlängerung der eichfähigen Anerkennung des Baumusters ist um weitere zehn Jahre möglich.

Wird das Baumuster grundlegend technisch verändert, beispielsweise durch den Umbau von einem analogen auf ein digitales Display, kann die Bescheinigung der Eichfähigkeit auf zwei Jahre begrenzt, jedoch auch um drei Jahre verlängert werden. Aber wohlgemerkt – dies beantwortet nicht die Frage, wie oft Waagen zu eichen sind, sondern gibt nur an, wie lange eine einmal als eichfähig anerkannte Waage nachgeeicht werden kann.

§34 “Eichfrist” der Mess- und Eichverordnung – MessEV gibt an, wie oft Waagen zu eichen sind.


  • Generell beträgt die Eichfrist zwei Jahre für alle eichpflichtigen Waagen.

  • Waagen mit einem Messbereich von drei Tonnen oder mehr müssen nur alle drei Jahre geeicht werden.

  • Waagen in Krankenhäusern zum Wiegen von Personen (außer Bettenwaagen, jedoch einschließlich Babywaagen) müssen nur alle vier Jahre geeicht werden.

Die Durchführung der Eichung darf nur durch akkreditierte Prüfstellen bzw. durch das Eichamt vorgenommen werden.

Headerbild: © Shutterstock/ Zdenko Mlinar