Über 30 Jahre Erfahrung

Eichung

Unser maßgeschneiderter Service für Industriewaagen: Präzise Messungen, reibungsloser Betrieb und maximale Effizienz für Ihre Fertigungsprozesse.

Unser Professioneller Service zur Eichung von Waagen

Eine regelmäßige Waageneichung ist in Deutschland nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dazu, exakte Wägeprozesse in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass falsche Zahlen für unnötige Verluste sorgen.

As Wägetechnik verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in diesem Segment, deshalb wissen wir, welche Faktoren bei der Eichung von Waagen wichtig sind und worauf besonders zu achten ist. Sie können unseren Service im gesamten Bundesgebiet und im übrigen deutschsprachigen Raum in Anspruch nehmen.

Unser Service

  • Komplettreinigung Ihres Messgerätes und Überprüfung des mechanischen Aufbaus auf seine Funktionen

  • Reinigung der Thermodruckleiste und der Papierführung bei Registriergeräten dieser Bauart

  • Kalibrierung und ggf. Justage mit zertifizierten Prüfgewichten gemäß der gültigen Genauigkeitsklassen

  • Prüfung sämtlicher elektrischer Kabel- und Steckverbindungen

  • Gründlicher Check der Analogsignale, des Digital-/Analog-Wandlers und der zentralen Netzteileinheit

  • Kontrolle aller Funktionen Ihrer Waage, der internen Justierautomatik (falls vorhanden) und des angeschlossenen Druckers

  • Aktualisierung Ihrer Waagenlisten

  • Erstellung eines Waagen-Prüfprotokoll

Obligatorische Meldung von aktuellen Waagen

Meldepflicht für neuere Waagen

Die letzte Änderung des Eichgesetzes datiert auf den 8. Mai 2019. Dies sieht beispielsweise vor, dass alle Messgeräte, die nach diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden bzw. werden, innerhalb von sechs Wochen bei den zuständigen Ämtern unter der Angabe von Gerätetyp, Hersteller und Anwendungsbereich angemeldet werden müssen werden. Sie können das selbst tun oder es uns als Lieferant überlassen. Wir übernehmen diesen Service gerne für Sie, denn wir kennen die Abläufe genau, können für eine schnelle Erledigung sorgen und Ihnen damit Zeit und Aufwand ersparen. Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Datum oder den Zeitraum, innerhalb dessen Sie Ihre Waagen eichen lassen müssen. Ein längeres "Überziehen" ist nicht mehr gestattet. Sie müssen nun zehn Wochen vor Ablauf der Frist die Waagen Eichung beim Eichamt beantragen. Nur, wenn das Amt Ihnen einen späteren Termin zur Überprüfung gibt, dürfen Sie Ihre Waage über diesen Zeitraum hinaus nutzen, ohne sich strafbar zu machen.

Eichgültigkeiten

Die Eichgültigkeit von Waagen kann mehrere Jahre betragen. Bettenwaagen und Waagen bis 2.990 kg haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Ab 3.000 kg sind es drei Jahre. Laufgewichts- und Tafelwaagen, sowie Medizinische Messgeräte im Krankenhaus oder Babywaagen in Arztpraxen haben eine Eichgültigkeit von vier Jahren. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel dann, wenn eine Waage als Kontrollwaage für Fertigpackungen eingesetzt wird. In diesem Zusammenhang ist die Eichung nur ein Jahr gültig. Hier finden Sie noch einen ausführlicheren Überblick zur Gültigkeitsdauer laut dem Mess- und Eichgesetz § 32 MessEG:
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.2.1
3 Jahre
Messgerät
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaage
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.2.2
4 Jahre
Messgerät
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.2.4
4 Jahre
Messgerät
Personenwaagen einschließlich der Säuglingswaagen und der mechanischen Waagen zur Feststellung des Geburtsgewichtes mit Ausnahme der Bettenwaagen und Waagen nach Nummer 2.2.5
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.2.5
4 Jahre
Messgerät
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.2.7
4 Jahre
Messgerät
Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckgasbehälter, dem das Messgut stoßfrei zugeführt und entnommen wird
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.2.8
4 Jahre
Messgerät
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.3.1
2 Jahre
Messgerät
Selbstständige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.3.2
1 Jahr
Messgerät
Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge verwendet werden
Ordnungsnummer
Gültigkeitsdauer
2.3.3
3 Jahre
Messgerät
Selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr

Jetzt unseren Waagen Eichservice nutzen

Unabhängig davon, ob Sie eine Ersteichung für eine neue Waage benötigen oder einen zuverlässigen Service zur Nacheichung suchen, wir sind der richtige Ansprechpartner. Nutzen Sie jetzt unseren Eichservice und sichern sich damit ab. Weitere Leistungen rund um Kalibrierung oder Reparaturen, können Sie außerdem ganz unkompliziert dazu buchen. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.

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Unsere Ansprechpartner sind für Sie da

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Dann freut sich Herr von Klier über einen Anruf oder Ihre E-mail.